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Aufgaben

Dieses Land hat alle Möglichkeiten. Mit einer Politik für den Zusammenhalt in Sachsen, mit Investitionen in die Zukunft, in Bildung, Forschung und Entwicklung will ich neuen Schwung erzeugen.

Michael Kretschmer
Foto von Michael Kretschmer. © Florian Gaertner/photothek.net

Der Ministerpräsident wird von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages mit absoluter Mehrheit gewählt. In einer Koalitionsregierung benennt jede Partei ihre Minister, die der Ministerpräsident in sein Kabinett beruft. Arbeitsgrundlage ist der Koalitionsvertrag. Der Ministerpräsident führt die Regierung, die Ministerien arbeiten aber eigenverantwortlich. Er beruft auch formal führende Richter und Beamte und verleiht den Sächsischen Verdienstorden.

Der Ministerpräsident leitet die Kabinettssitzungen der Staatsregierung. Ihm obliegt die Gegenzeichnung der vom Landtag beschlossenen Gesetze und deren Verkündigung im Gesetzblatt des Freistaates. Bei seiner Arbeit unterstützen ihn der Chef der Staatskanzlei sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei als auch die Vertretung des Freistaates beim Bund.

Als Regierungschef vertritt der Ministerpräsident den Freistaat gegenüber dem Bund, vor allem im Bundesrat, und gegenüber den anderen Ländern, etwa auf der Konferenz der Ministerpräsidenten, aber auch nach außen, zum Beispiel wenn er Botschafter anderer Staaten empfängt oder selbst ins Ausland reist.

Für seine Entscheidungen trägt der Ministerpräsident aber nicht nur die Verantwortung gegenüber dem Landtag als Zentrum der parlamentarischen Demokratie. Er fühlt sich in seiner Amtsführung den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar verpflichtet.

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