18.11.2022

Besuch des Vereins für soziale Rechtspflege Dresden

Justizministerin Katja Meier und Ministerpräsident Michael Kretschmer besuchten den Verein für soziale Rechtspflege Dresden e.V. und informierten sich über die vielfältige Vereinsarbeit.

Der Verein ist mit seinen zahlreichen Hilfe-, Beratungs- und Präventionsangeboten ein wichtiger Bestandteil der freien Straffälligenhilfe in Sachsen.

Er ist unter anderem eine Anlauf- und Beratungsstelle für Straffällige und deren Angehörige und bietet umfangreiche Hilfen für Gefangene bei der Entlassungsvorbereitung. Mit dem Projekt »Pier 36« des Vereins für soziale Rechtspflege eröffnete 2021 in Dresden zudem die bundesweit erste Einrichtung des Vollzugs in freien Formen für erwachsene männliche Gefangene.

Der besondere Fokus des Besuchs des Ministerpräsidenten und der Justizministerin lag auf dem Täter-Opfer-Ausgleich. Der Verein für soziale Rechtspflege Dresden e.V. bietet den Täter-Opfer-Ausgleich für jugendliche und heranwachsende Straftäterinnen und Straftäter an, die zur Tatzeit unter 21 Jahre alt waren.

Das Verfahren bietet die Möglichkeit zur außergerichtlichen Klärung und Wiedergutmachung nach einer Straftat. Dabei werden Täterinnen und Täter sowie Geschädigte mit Hilfe einer neutralen Vermittlerin bzw. eines neutralen Vermittlers in die Lage versetzt, die Straftat und ihre Folgen zu besprechen und eine Wiedergutmachung zu vereinbaren.

Der Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Verfahren der Konfliktschlichtung. Unter Aufsicht einer Mediatorin bzw. eines Mediators versuchen Opfer und Täterinnen und Täter eine außergerichtliche Konfliktregelung zu finden und sich auf eine Wiedergutmachung zu verständigen.

Eingeleitet wird der Täter-Opfer-Ausgleich durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Kommt die Staatsanwaltschaft oder das Gericht zu dem Ergebnis, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich im konkreten Verfahren in Frage kommt, wird von diesen eine Vermittlungsstelle mit dessen Durchführung beauftragt. Beschuldigte oder Opfer können die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs jedoch auch selbst anregen.

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