02.12.2021

Bund-Länder-Schalte zu Coronamaßnahmen

Bund und Länder haben sich auf einheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. So gilt künftig für Kultur und Einzelhandel die 2G-Regel.

Über die einzelnen Maßnahmen berichtete Ministerpräsident Kretschmer in seinem Statement.

Coronabriefing der Staatsregierung + Statement von Ministerpräsident Kretschmer zur MPK, 2.12.2021

Einheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie

2G-Regel

In Geschäften sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen erhalten zukünftig nur noch Geimpfte oder Genesene einen Zugang. Die in einigen Ländern schon geltende 2G-Regel soll bundesweit ausgeweitet werden und unabhängig von der jeweiligen Inzidenz gelten. Die 2G-Regel gilt auch im Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs.

Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

Schulen

In den Schulen soll eine generelle Maskenpflicht für alle Klassenstufen gelten.

Sylvester

Der Verkauf Feuerwerk und Knallern zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. An publikumsträchtigen Plätzen soll ein Feuerwerksverbot geben.

zurück zum Seitenanfang