02.11.2022

Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin

Männer und Frauen sitzen an einem runden Konferenztisch.
Bundeskanzler Olaf Scholz (Mitte) eröffnet die Ministerpräsidentenkonferenz. 
© dpa-Zentralbild

Ministerpräsident Michael Kretschmer und der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Oliver Schenk, nahmen an der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) zum Entlastungspaket mit Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundeskanzleramt teil.

Bund und Länder haben sich auf folgende Entlastungen geeinigt:

Strom- und Gaspreisbremse

  • Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse im kommenden Jahr befristet bis Ende April 2024.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen spätestens ab März 2023 entlastet werden.
  • Gaskunden können 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zum verminderten Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde beziehen. Für Wärme gilt ein Preis von 9,5 Cent.
  • Der Bund übernimmt die Abschlagszahlungen im Dezember
  • Für Industriebetriebe soll ab Januar 2023 eine Gaspreisbremse bis 70 Prozent des historischen Verbrauchs gelten. Der Preis soll auf netto 7 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.
  • Die Bremse für die Strompreise soll zum 1. Januar 2023 Stromkunden entlasten. Die Deckelung soll bei 40 Cent pro Kilowattstunde liegen.

Einführung eines Deutschlandtickets

  • Ab 1. Januar 2023 soll ein bundesweit gültiges Deutschlandticket für monatlich 49 Euro eingeführt werden.

Erhöhung des Wohngeldes

  • Zukünftig sollen rund zwei Millionen Haushalte Wohngeld erhalten können. Der Bund zahlt einen weiteren Heizkostenzuschuss, um die von Heizkosten besonders Betroffenen zu entlasten.

Kalte Progression soll ausgeglichen werden

Die sogenannten kalte Progression soll bei der Einkommensteuer ausgeglichen werden. Dafür soll im Inflationsausgleichsgesetz der Grundfreibetrag, die Tarifeckwerte, der Unterhaltshöchstbetrag sowie Kindergeld und Kinderfreibetrag angehoben werden.

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